Logopädie, also Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie & Lerntraining in Gelsenkirchen-Bismarck

 

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und eine Leistung aller Krankenkassen

 

Zunächst wird Ihre Ärztin / Ihr Arzt Sie oder Ihr Kind untersuchen und die medizinische Indikation für die Logopädie / Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie feststellen. Sie erhalten dann eine Heilmittelverordnung für die Logopädie / Sprachtherapie.

 

  • Folgende Ärzte können nach eingehender medizinischer Untersuchung eine Verordnung ausstellen: Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Phoniater, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden.
  • Die Logopädie / Sprachtherapie umfasst die Diagnostik, Therapie, und Beratung von Patienten und deren Angehörigen bei allen Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Sprechablaufs, des Schluckens sowie bei Störungen des Gehörs, soweit sich diese auf die Sprache, oder das Sprachverstehen auswirken.

  • Nachdem eine Ärztin / ein Arzt eine ärztliche Verordnung ausgestellt hat, beginnt die Therapie mit der Erhebung der Vorgeschichte und der genauen Diagnostik der Störungen.
  • Eine Zusammenarbeit mit Medizinern, Pädagogen, Ergo- und Physiotherapeuten ist für eine effiziente Sprachtherapie im Bedarfsfall sehr wichtig.
  • Um Erfolge nach einer Therapie zu sichern, oder im Vorfeld eine Störung abzuwenden, können Sie für sich, oder für Ihr Kind auch präventiv tätig werden. Hierfür benötigen Sie keine ärztliche Verordnung und können individuell auf Ihr Anliegen abgestimmte Übungen und Beratungen erhalten. In Zweifelsfällen fragen Sie Ihre Ärzte nach der Unbedenklichkeit dieses Vorgehens.
  • Bei entsprechendem Bedarf werden auch ärztlich verordnete Hausbesuche durch-geführt. Für die Stadtteile des Großraums Gelsenkirchen-Nord und angrenzende Stadtteile können Logopädie-Hausbesuche gern organisiert werden.
  • Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von Sprach-, Sprech-, Hör-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen:

 

  • Sprachentwicklungsstörungen / Sprachentwicklungsverzögerungen (SES/SEV): Betreffen als komplexe Störung das Sprachverständnis, den Wortschatz, die Grammatik, den Satzbau und die Lautbildung.
  • Dysgrammatismus:
    Störung im grammatischen Aufbau, in der Wortbildung und dem Satzbau der Sprache.
  • Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit:
    Grundsätzlich kann ein Kind beim Spracherwerb mehrere Sprachen gleichzeitig bzw. hintereinander erlernen. Je eher eine Zweitsprache erlernt wird und je öfter diese eingesetzt wird, desto leichter ist dies für das Kind. Aufgrund einer Entwicklungs-störung kann es jedoch therapeutische Unterstützung beim Erwerb der Zweitsprache Deutsch benötigen.
  • Aussprachestörungen (Dyslalie; Phonologische Störungen; Verbale Dyspraxie):
    Betreffen die Artikulation, also Lautbildung, bei der Laute und Lautver-bindungen fehlen, falsch gebildet oder durch andere ersetzt werden, die lautspezifische Mundmotorik und die Hör-Differenzierung dieser Laute.
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie:
    Störung der Lautbildung, wobei die Hör-Differenzierung nicht, oder nur wenig beeinträchtigt ist, jedoch die lautspezifische Mundmotorik im Sinne einer Bewegungsplanungsstörung stark beeinträchtigt ist.
  • Zungenfehlfunktion / Schluckstörungen (Myofunktionelle Störung):
    Funktionsstörung der am Schluckablauf beteiligten Muskeln. Bei Jugendlichen, die eine "Zahnspange" erhalten, wird vorher oder nachher das physiologische Schlucken trainiert, damit die kieferorthopädische Intervention nachhaltig ist. Auch als Präventionsangebot im Vorfeld einer eventuellen "Zahnspange".
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS):
    Hörstörung im Sinne einer Wahrnehmungs- / Verarbeitungsstörung, bei der einzelne Elemente der Lautsprache nicht analysiert werden können. Z.B. aufgrund von Hör-Defiziten ist die zentrale=hirnbezogene Verarbeitung von Höreindrücken, bzw. der Sprache zu trainieren.
    Im Falle einer Lese-Rechtschreib-, oder Lernschwäche ist ein individuelles Hörtraining ein zentrales Element der Lernförderung.
  • Neurologische Sprechstörungen (Dysarthrie):
    Nach Schlaganfällen, Unfällen, Operationen, oder Erkrankungen (Morbus Parkinson, MS, ALS, u.a.) kann es zu Schwierigkeiten z.B. bei der Sprechverständlichkeit (Sprechausformung, Lautstärke, Lähmungen, Speichelfluss) kommen, deren Normalisierung erarbeitet wird.
  • Neurologisch bedingte Sprachstörungen (Aphasie):
    Vollkommener oder teilweiser Verlust der Sprache, der durch Krankheit (z. B. Schlaganfall) oder Verletzung der Sprachzentren des Gehirns hervorgerufen wird. Es kann zu Schwierigkeiten z.B. bei der Wortfindung, dem Sprachver-ständnis, der Verständlichkeit kommen, deren Normalisierung erarbeitet wird. Dies kann sowohl im Kindes-, als auch im Erwachsenenalter vorkommen.
  • Neurologisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagie):
    Durch Schlaganfall, Unfall, Operation, oder Erkrankung (z.B. Morbus Parkinson, ALS, MS) kann es zu Beeinträchtigungen des Schluckablaufs und der Nahrungs-aufnahme kommen, deren Normalisierung, oder Stabilisierung erarbeitet wird.
  • Stimmstörungen (Dysphonie):
    Nach Infekten, Operationen, oder bei dauernder Überbeanspruchung der Stimme kann es zu heiserem, rauhem, belegtem, knarrendem, krächzendem oder verhauchtem Stimmklang kommen. Die zu erarbeitende Normalisierung geht einher mit Veränderung der Stimmlage, Tonhöhe, der Modulation und der Lautstärke.
  • Redeflussstörungen (Stottern/Poltern):
    Aufgrund neurologischer Besonderheiten ist die Koordination des Denkens, des Sprechablaufs, der Atmung und der Muskelspannung betroffen.
    Poltern: Sprachliche Gestaltungsschwäche mit undeutlicher Artikulation, überhastetem und beschleunigtem Sprechablauf.
    Stottern (Balbuties): Störung des Redeflusses in Form von Blockierungen, Wiederholungen von Wort- oder Satzanfängen.
    Mit Jugendlichen und Erwachsenen wird die Koordination der betroffenen Elemente trainiert. Bei Kindern wird zudem den Eltern der förderliche Umgang mit der Sprechstörung ihres Kindes vermittelt.
in diesen Fäen wird die Sprachtherapie ein

Die Praxis finden Sie hier:

Bismarckstraße 193 (Nähe Consolpark)
45889 Gelsenkirchen

 

Haltestellen "Marschallstraße" der Bus-Linie 384 und

"Consolidation" der U 301.

Kontakt

Informationen und Termine erhalten Sie gern nach telefonischer Vereinbarung:

 

0209-800 791 62

oder mobil:

0176-22331505 (eingeschränkt bei Hausbesuchen)

 

Die Praxis Horizonte
ist Mitglied im Berufsverband Logo-Deutschland e.V.

 

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© Birgit Lichtenberg